Zürich, Januar 2026
Migros-Genossenschafts-Bund / m4music: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche vertragliche Beziehungen zwischen Migros-Genossenschafts-Bund / m4music (nachfolgend "Veranstalterin“) und Festivalbesucher*innen.
1.1. Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der*die Erwerber*in bzw. Inhaber*in (nachfolgend „Ticketerwerber*in“, „Ticketinhaber*in“ oder Festivalbesucher*in) die AGB der Veranstalterin. Gibt der bzw. die Ticketerwerber*in Tickets an Dritte weiter, ist er*sie verpflichtet, diese AGB den Dritten zur Kenntnis zu geben und diese Dritten müssen die AGB akzeptieren.
1.2. Für Festivalbesucher*innen gelten die für die jeweilige Kategorie kommunizierten Öffnungszeiten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Öffnungszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
2.1. Tickets für das m4music Festival können über den offiziellen Ticketshop der Veranstalterin (Professional Pässe) sowie über die Ticketing-Plattform See Tickets (Show Tickets) erworben werden. Show Tickes und Professional Pässe zusammen werden nachfolgend Ticket genannt.
2.2. Für die Kaufabwicklung der Show Tickets, die über die Plattform See Tickets erfolgen, gelten die AGB von See Tickets. See Tickets trägt die Verantwortung für die ordnungsgemässe Durchführung des Ticketkaufs über ihre Plattform, einschliesslich der Lieferung der Tickets. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für technische oder organisatorische Probleme, die bei der Nutzung von See Tickets auftreten können.
2.3. Die Veranstalterin verfügt für den Vertrieb von Professional Pässen über ihre eigene Ticketvertriebsorganisation. Durch den Erwerb eines Professional Passes über die Ticketvertriebsorganisation der Veranstalterin entsteht eine vertragliche Bindung ausschliesslich zwischen dem*der Ticketerwerber*in bzw. Ticketinhaber*in und der Veranstalterin. Die Website und das Ticketsystem sind urheberrechtlich und anderweitig geschützt. Sämtliche Rechte daran, einschliesslich Eigentums- und/oder Nutzungsrechte, liegen bei der Veranstalterin und/oder ihr Lieferant*innen/Lizenzgeber*innen.
2.4. Die Ticketerwerber*innen treffen ihre Auswahl über die Website (Ticketshop), welche im Warenkorb angezeigt wird. Mit der Bestätigung der Bestellung unterbreiten die Ticketerwerber*innen ihr verbindliches Angebot zum Bezug der ausgewählten Tickets.
2.5. Die Ticketerwerber*innen sind verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Es liegt ausschliesslich in der Verantwortung der Ticketerwerber*innen, Bestellungen von Tickets rechtzeitig vor dem Datum der Veranstaltung über den Ticketshop (nachfolgend „Online-Bestellung“) aufzugeben.
2.6. Für die Online-Bestellung muss sich der*die Ticketerwerber*in im Ticketshop mit seiner*ihrer E-Mail-Adresse und mit seinem*ihrem Passwort (nachfolgend „Zugangsdaten“; das entsprechende Benutzerkonto: „Online-Konto“) identifizieren. Falls der*die Ticketerwerber*in noch kein Online-Konto hat, wird er*sie bei der ersten Online-Bestellung dazu aufgefordert, sich im Webshop mit den erforderlichen Angaben zu registrieren. Die dem*der Ticketerwerber*in mitgeteilten Zugangsdaten sind für die persönliche Verwendung durch den*die Ticketerwerber*in bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sämtliche über das Online-Konto getätigten Online-Bestellungen werden dem*der Ticketerwerber*in als Online-Kontoinhaber*in zugerechnet und sind für ihn*sie verbindlich.
2.7. Die Ticketerwerber*innen anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin in Zusammenhang mit dem Online-Ticketshop-Service Kenntnis von ihren Daten erhält. Die Bearbeitung von Personendaten untersteht der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe, abrufbar unter privacy.migros.ch.
2.8. Show Tickets sind nicht personalisiert. Professional Pässe sind personalisiert.
2.9. Mehrtägige Tickets können nicht auf verschiedene Personen aufgeteilt werden.
2.10. Die Ticketerwerber*innen erhalten die Tickets per E-Mail. Zudem sind diese auf ihrem Konto im Ticketshop jederzeit einsehbar und können heruntergeladen werden. Das Ticket kann ausgedruckt oder digital auf dem Smartphone vorgewiesen werden. Die Ticketerwerber*innen anerkennen, dass es in ihrem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck oder die Anzeige des print@home Tickets erforderlich sind.
2.11. Für jedes gekaufte Festivalticket erhält der*die Ticketerwerber*in nur eine Zutrittsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des print@home Tickets ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung des print@home Tickets dürfen die Ticketerwerber*innen print@home Tickets jedoch erneut ausdrucken, wobei sie sich der Möglichkeit der Verweigerung des Zugangs zur Veranstaltung bei Vorliegen der Umstände gemäss Ziff. 2.11. bewusst sind. Das beschädigte print@home Festivalticket muss unverzüglich vernichtet werden. Die Ticketerwerber*innen sind sich bewusst, dass die Sperrung des print@home Tickets nicht möglich ist. Auch in diesem Fall gilt die Regelung nach Ziff. 2.11.
2.12. Die Veranstalterin kann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn mehrere Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen eines print@home Tickets im Umlauf sind und einem*einer Ticketinhaber*in eines Ausdrucks bzw. einer Kopie oder Nachahmung des jeweiligen print@home Tickets bereits Zutritt zur Veranstaltung gewährt wurde. Die Veranstalterin ist insbesondere nicht zur Überprüfung der Identität des*der Ticketinhaber*in mit dem*der Ticketerwerber*in oder zur Überprüfung der Echtheit des print@home Tickets verpflichtet. Wird ein*eine Inhaber*in eines print@home Tickets aus diesem Grund anlässlich der Zugangskontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.
2.13. Bei Online-Bestellung erfolgt die Bezahlung entweder mittels Belastung auf der während des Bestellvorganges angegebenen Kredit- und Debitkarte (MasterCard, Visa), per Postfinance Zahlart (Postfinance Card, Postfinance E-Finance) oder via TWINT. Es liegt im Ermessen der Veranstalterin, zu entscheiden, welche Zahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht fristgerecht bezahlte Tickets wieder zum Verkauf frei gegeben werden.
2.14. Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann zu Weiterverkaufszwecken erworbene oder zu überhöhten Preisen angebotene Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Professional Pässe sind personalisiert und nicht übertragbar.
2.15. Tickets dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin im Rahmen von Gewinnspielen verlost oder anderweitig zu Werbezwecken weitergegeben werden. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann verloste oder zu Werbezwecken weitergegebene Tickets sperren und für ungültig erklären.
2.16. Show-Tickets können ab 18 Uhr am Check-in-Desk gegen ein Wristband eingetauscht werden. Das Wristband berechtigt zum Zutritt zu allen Konzerten, solange Kapazität vorhanden ist. Es wird empfohlen, sich frühzeitig einzufinden.
2.17. Professional Pässe können ab 10:00 Uhr am Check-in Desk gegen ein Wristband eingetauscht werden. Es berechtigt zum Zutritt zu allen Konzerten (solange Kapazität vorhanden) sowie zu den Professional Events (teilweise nur mit Voranmeldung oder auf Einladung).
2.18. Das Festivalticket wird an den offiziellen Umtauschstellen der Veranstalterin kontrolliert (Barcode oder QR-Code) und gegen ein Wristband getauscht. Das Wristband, das fest verschlossen am Handgelenk zu tragen ist, berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände (während des auf dem Ticket genannten Zeitraums). Beschädigte oder nicht fest um das Handgelenk getragene Festivalarmbänder berechtigen nicht zum Zutritt oder Aufenthalt auf dem Festivalgelände. Verlorene und beschädigte Festivalarmbänder werden nicht ersetzt. Armbänder dürfen nicht übertragen werden und berechtigen nur jeweils eine Person den Zugang zum Festival.
2.19. Der Zutritt zum Festival ist ab 16 Jahren gestattet. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten, volljährigen Person eintreten. Ein Nachweis der Erziehungsberechtigung ist erforderlich. Die Veranstalterin führt vor Ort beim Umtausch zum Festivalarmband eine Alterskontrolle durch. Die Besucher*innen müssen das Alter der Kinder oder Jugendlichen mit einer gültigen ID oder Pass nachweisen und diese beim Umtausch unaufgefordert vorweisen.
3.1. Der*die Ticketerwerber*in nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstalterin die behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten erfüllen muss und diese behördlichen Vorgaben zwischen dem Zeitpunkt des Ticketerwerbs und der Durchführung der Veranstaltung angepasst werden können.
3.2. Die Veranstalterin ist deshalb auch nach dem Ticketerwerb durch den*die Ticketerwerber*in berechtigt, den Zutritt zum Festivalgelände oder Teilen davon zu beschränken bzw. vom Erfüllen bestimmter Voraussetzungen abhängig zu machen. Die behördlichen Vorgaben verstehen sich dabei als Mindestvorgaben. Darüber hinaus kann die Veranstalterin nach ihrem freien Ermessen strengere Einlassregeln vorsehen und für den Zutritt zum Festivalgelände oder Teilen davon insbesondere das Vorliegen eines gültigen Zertifikats, den Nachweis einer Impfung oder Genesung, die Angabe von Kontaktdaten zwecks Contact-Tracing, das Vorweisen eines Identitätsausweises sowie das Tragen von Hygienemasken verlangen oder andere geeignete Massnahmen vorsehen.
4.1. Die Informationen über die geltenden Einlassregeln werden von der Veranstalterin auf der Website (www.m4music.ch) bekannt gegeben und laufend aktualisiert. Ticketerwerber*innen und Besucher*innen sind verpflichtet, sich rechtzeitig über die geltenden Einlassregeln im Zeitpunkt der Veranstaltung zu informieren.
4.2. Der*die Ticketerwerber*in nimmt zur Kenntnis, dass diese Einlassregeln auch nach Erwerb seines*ihres Tickets von der Veranstalterin insbesondere aus Sicherheitsgründen jederzeit angepasst werden können und erklärt sich damit einverstanden, dass er*sie bei Nichterfüllen der Einlassregeln weder über einen Anspruch auf Zutritt zum Festivalgelände noch über einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises des Tickets verfügt.
4.3. Das Sicherheitspersonal der Veranstalterin führt an allen offiziellen Eingängen und entlang des Geländes sowie auf dem Gelände während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen mit Gepäckdurchsuchung durch.
4.4. Das Sicherheitspersonal hat das Recht, Personen den Einlass auf das abgesperrte Festivalgelände aus wichtigen Gründen nach eigenem Ermessen zu verwehren oder Personen vom Gelände zu verweisen. Die Nichteinhaltung der vorliegenden AGB kann einen wichtigen Grund darstellen.
4.5. Die Festivalbesucher*innen müssen zwingend den Anordnungen des Sicherheitspersonals Folge leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis des Festivalgeländes für die restliche Veranstaltungsdauer. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.
4.6. Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
4.7. Die Veranstalterin und die Anbieterinnen des Gastronomieangebots erheben Depot auf Geschirr, Bechern und Getränkeflaschen oder -dosen. Der Depotwert wird bei der Rückgabe der Depotartikel an den bezeichneten Rücknahmestellen und Bars auf die Cashless-Karte als Guthaben gebucht. Die Festivalbesucher*innen nehmen zur Kenntnis, dass das organisierte Sammeln von Depot durch Einzelpersonen oder Organisationen verboten ist. Das Kassensystem nimmt über die gesamte Festivaldauer höchstens 10 Depotartikel mehr an, als mit der Cashless-Karte bezogen wurden. Die Veranstalterin arbeitet mit einer steuerbefreiten Organisation, welche Depotartikel einsammelt und den Depotwert als Spende erhält.
5.1. « Höhere Gewalt» bedeutet jede schwerwiegende, unvorhersehbare und ungewöhnliche Ursache, die die Vertragserfüllung verhindert und ausserhalb des Machtbereiches der entsprechenden Partei liegt und schliesst insbesondere ein: Brand, Explosionen, Naturkatastrophen (wie Überflutungen, Erdbeben, Dürre), Währungscrash, Krieg, andere kriegerische Ereignisse, Unruhen, Epidemien und Pandemien, Embargos und staatliche Restriktionen (inkl. Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden betreffend die Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeiten). Ausgenommen sind unter anderem Streiks und andere Arbeitsniederlegungen. Bei Absage oder Verschiebung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wird zu gegebener Zeit ein Zeitfenster für die Rückforderung der Ticketguthaben kommuniziert. Ab Bekanntgabe des offiziellen Rückforderungsprozesses hat jede*r Ticketerwerber*in 60 Tage Zeit, um sich für eine Rückzahlung (max. 90% des Ursprungwertes) oder ein Guthaben (100% des Ursprungwertes wird auf die jeweilige Folgeausgabe übertragen) zu entscheiden. Sollte der Event im Folgejahr ebenfalls gefährdet sein, wiederholt sich das vorgängig beschriebene, ordentliche Prozedere.
5.2. Bei Unterbruch oder Abbruch des Festivals aufgrund höherer Gewalt besteht weder ein Anspruch auf die Rückgabe der Eintrittskarte, noch auf Rückerstattung des Kaufpreises, noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Türöffnung des Festivals erfolgte temporäre, zeitlich begrenzte Unterbrechung des Festivals. Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Türöffnung des Festivals erfolgter Abbruch ohne Wiederaufnahme des Festivalbetriebes.
6.1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Für Absagen von Künstler*innen, Änderung des zeitlichen Ablaufs, Auftrittszeiten der Künstler*innen, Bühnenwechsel usw. können keine Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden und die Veranstalterin lehnt jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ab.
6.2. Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke oder Lichtemissionen Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Festivaleingang, am Info-Point im Festival Store und auf dem Gelände werden kostenlos Gehörschutzpfropfen abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
6.3. Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Eine Absage oder Unterbrechung erfolgt nur bei Wetterbedingungen, die eine sichere oder ordnungsgemässe Durchführung des Festivals unmöglich machen.
6.4. Die Anreise und Rückreise an das Festival sind in der Verantwortung der Festivalbesucher*innen. Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung aus.
7.1. Am m4music Festival bezahlst du bargeldlos. Sämtliche m4music-Verkaufsstellen akzeptieren alle gängigen Debit- und Kreditkarten, Postcard und TWINT. Dank unserem Partner Dinaco kommst du noch unkomplizierter und schneller an deine Drinks und deinen Food. Im Moods und im m4music Bistro im LaSalle kannst du zusätzlich auch noch mit Bargeld bezahlen.
8.1. Professionelle Audio- Video- und Fotoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nur mit vorheriger Bewilligung der Veranstalterin erlaubt. Audio- Video- und Fotoaufnahmen für den privaten Gebrauch sind zulässig.
8.2. Im Rahmen des Festivals werden durch die Veranstalterin, Medienschaffende und Partner*innen Foto- und Videoaufnahmen erstellt und veröffentlicht (in Print- und Online-Medien, im TV, auf Social Media etc.). Mit dem Besuch des Festivals erklären sich die Festivalbesucher*innen damit einverstanden, dass sie auf diesen Foto- und Videoaufnahmen abgebildet werden können und diese Foto- und Videoaufnahmen für die oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.
9.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes Verhalten, für das Verhalten ihrer Hilfspersonen und für das Verhalten von Dritten ausgeschlossen. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Dritte (z.B. Festivalbesucher, Foodstand-, Marktstandbetreiber usw.) zugefügt wurden oder entstanden sind.
10.1. Durch den Kauf von Tickets erklärt sich der bzw. die Ticketerwerber*in mit der Nutzung der E-Mail-Adresse durch die Veranstalterin für den Versand des Newsletters einverstanden. Der*die Ticketerwerber*in hat das Recht, sich jederzeit vom Newsletter abzumelden und die Einwilligung zu widerrufen. Die E-Mail-Adresse wird nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung der Dienstleistung erforderlich ist. Die Bearbeitung von Personendaten untersteht der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe, abrufbar unter privacy.migros.ch
10.2. Mit dem Bezug des Tickets im Ticketshop erklären sich die Ticketerwerber*innen damit einverstanden, dass die Veranstalterin die E-Mail-Adresse vor und während der Veranstaltung für die Zustellung aller wichtigen Besuchsinformationen und nach der Veranstaltung für die Zustellung eines Links für die Teilnahme an einer Umfrage verwendet.
11.1. Der Professional Pass ermöglicht professionellen Musikschaffenden den Zugang zu speziellen Angeboten des m4music Festivals.
11.2. Die Vergünstigung für den Professional Pass sowie die Voraussetzungen für den Erhalt sind im Reglement Supported Professional Pass geregelt. Dieses ist auf der offiziellen Website des Festivals unter www.m4music.ch/more/professionals einsehbar.
11.3. Mit der Beantragung des Professional Passes erklären sich die Antragsteller*innen damit einverstanden, in die Professional Database des m4music Festivals aufgenommen zu werden. Die Professional Database dient der Vernetzung innerhalb der Musikbranche und wird in Einklang mit der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe, abrufbar unter privacy.migros.ch, verwaltet.
11.4. Es besteht kein Anspruch auf eine Vergünstigung des Professional Passes.
12.1. Die vorliegenden AGB der Veranstalterin sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Tickets abgeschlossen wurde. Die Veranstalterin behält sich jederzeit die Änderungen der vorliegenden AGB vor. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Publikation aktiv widersprochen wird. Die AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar unter www.m4music.ch/more/agb.
12.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich. Sämtliche Beziehungen zwischen der Veranstalterin und den Festivalbesucher*innen unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).